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📊 BBG 2025: ANPASSUNG AN DIE LOHNENTWICKLUNG

Zum Jahreswechsel 2024/2025 steht erneut die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung an und damit eine zentrale Stellschraube für die Personalabrechnung und die betriebliche Altersversorgung (bAV). Die voraussichtliche Erhöhung auf 7.750 € monatlich im Westen bedeutet nicht nur höhere Beitragslasten in der Sozialversicherung, sondern eröffnet zugleich erweiterten Förderrahmen in der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG.

In diesem Beitrag erläutere ich die konkreten Auswirkungen der BBG-Erhöhung 2025 auf die bAV und gebe klare Handlungsempfehlungen für die Praxis von Personalabteilungen und Lohnbuchhaltungen .

Ihr Team von besser-bAV, betriebliche Altersversorgung in Hannover

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Entgeltumwandung durch betriebliche Altersvorsorge in Hannover, www.besser-bAV.de

Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

BBG 2025: ANPASSUNG AN DIE LOHNENTWICKLUNG

Für das Kalenderjahr 2025 ist – vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Festlegung – mit folgender Entwicklung zu rechnen:
• BBG West 2024: 7.550 € monatlich / 90.600 € jährlich
• BBG West 2025 (voraussichtlich): 7.750 € monatlich / 93.000 € jährlich

Der maximale steuerfreie Förderrahmen erhöht sich entsprechend:
8 % von 93.000 € entsprechen 7.440 € jährlich (620 € monatlich) – gegenüber 7.248 € in 2024 (604 € monatlich).

🔁 DYNAMISCHE VERTRAGSGESTALTUNG: FLEXIBILITÄT IM SYSTEM

In vielen bAV-Verträgen, insbesondere bei mischfinanzierten Entgeltumwandlung, sind dynamische Beitragserhöhungen hinterlegt. Diese Dynamiken sind häufig an die Entwicklung der BBG oder an Gehaltssteigerungen gekoppelt. Sie verfolgen das Ziel, den inflationsbedingten Kaufkraftverlust auszugleichen und die Versorgungsperspektive langfristig stabil zu halten.

Insbesondere bei Direktversicherungen ist die Dynamik ein bewährtes Instrument zur kontinuierlichen Erhöhung der Altersvorsorge – ohne jährlichen Verwaltungsaufwand. Dabei gilt:

Vor jeder Erhöhung erhält der Arbeitgeber (und je nach Vertragsmodell auch der Arbeitnehmer) rechtzeitig ein schriftliches Informationsschreiben vom Versicherer.

Dieses Schreiben enthält die neuen Beitragshöhen, das Datum des Inkrafttretens und Hinweise zur möglichen Ablehnung der Erhöhung (Widerspruchsrecht). Die Versicherer schaffen damit die notwendige Transparenz und Handlungssicherheit – auch zur Weitergabe der Information an die Lohnbuchhaltung.

Vorteile dynamischer Verträge aus Unternehmenssicht:
• Automatische Ausnutzung gesetzlicher Fördergrenzen
• Langfristige Stabilisierung der Versorgungsleistung
• Administrative Entlastung durch standardisierte Abläufe
• Klare Kommunikation durch Vorankündigung seitens des Versicherers

🧾 EMPFEHLUNGEN FÜR BUCHHALTUNG UND PERSONALABTEILUNG

Mit Blick auf den Jahreswechsel 2024/2025 sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Abgleich der bAV-Verträge mit der neuen BBG:
Gilt insbesondere bei dynamischen Verträgen, um sicherzustellen, dass die Beitragshöhen weiterhin im steuer- und sozialversicherungsfreien Rahmen liegen.
2. Anpassung der Lohnabrechnungssysteme
Die neuen BBG-Werte müssen rechtzeitig im System hinterlegt werden; automatische Abgrenzungen sind idealerweise vorzusehen.
3. Verarbeitung von „Dynamikschreiben“ der Versicherer
Eingehende Ankündigungen zu Beitragserhöhungen sollten erfasst und in die Entgeltabrechnung überführt werden. Hier empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem bAV-Berater oder dem externen Versorgungsträger.
4. Information der Mitarbeitenden (sofern erforderlich)
Bei arbeitnehmerfinanzierten Verträgen: Aufklärung über Beitragsanpassungen, Förderrahmen und etwaige Handlungsoptionen (z. B. Widerspruchsrecht).

VORAUSSCHAUENDE UMSETZUNG SCHAFFT STABILITÄT

Die jährliche Anpassung der BBG ist ein fester Bestandteil des Systems der Sozialversicherung. Für Unternehmen, die auf eine strukturierte und dynamisch ausgerichtete bAV setzen, ist sie zugleich ein Anlass zur Überprüfung bestehender Prozesse.

bAV, Betriebsrente, Entgeltumwandlung: Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitgebende und Arbeitnehmer*innen. Auf unserem Blog zur betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Altersvorsorge für Mandanten, Mittelstand und bAV-Entscheider in der Region Hannover. Wir unterstützen Sie weiterführen auch in den Themen der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, Zusagearten der betrieblichen Altersvorsorge, Mitarbeiterbindung, Mitarbeitergewinnung über unseren Standort in Hannover digital.

📌 Definition: Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze des Bruttoarbeitsentgelts, bis zu der Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei – es unterliegt nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die BBG wird jährlich durch Rechtsverordnung angepasst, basierend auf der Lohnentwicklung des Vorjahres.
In der betrieblichen Altersversorgung dient die BBG (West) außerdem als Bezugsgröße für steuer- und sozialversicherungsfreie Dotierungsspielräume nach § 3 Nr. 63 EStG.

Warum betriebliche Altersvorsorge?

Sozialversicherungspflichtige Angestellte profitieren Dank des deutschen Rentenversicherungssystems von der gesetzlichen Altersrente. Sicher ist aber, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen im Alter nicht ausreichen wird, den aus dem Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard halten zu können. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge unausweichlich. Teil einer solchen Vorsorge-Strategie sollte für Angestellte die betriebliche Altersvorsorge sein. Wie diese funktioniert und welche Vorteile sie für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bietet, erfahren Sie hier.

Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität durch betriebliche Altersvorsorge steigern

Eine betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter*innen bietet Unternehmen Wettbewerbsvorteile in der Personalpolitik. Dabei geht es nicht nur um die Gewinnung von Fach- und Führungskräften, Unternehmen, die eine bAV anbieten, können ihre Mitarbeiter*innen auch länger halten. Das Vorhandensein einer betrieblichen Vorsorge für den Ruhestand, den Fall der Invalidität oder der Hinterbliebenen wird inzwischen auch in kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) von der Mehrzahl der Angestellten gewünscht.

Als Angestellte möchten Sie Ihr persönliches Vorsorge-Lösungsportfolio mit der betrieblichen Altersvorsorge erweitern? Unsere Checkliste steht Ihnen zum Download bereit. -> Hier geht es zum Download Ihrer Information als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Das sind wir: Als Experten für betriebliche Altersvorsorge unterstützen Norman Schlehr und sein Team Unternehmen des deutschen Mittelstands der Größenordnungen 100 – 750 Mitarbeiter*innen in der Planung und Realisierung eigener Betriebsrenten sowie der Vorsorge im Bereich der Geschäftsführungen. Dadurch erreicht unsere Mandantschaft eine spürbare und meistens kostenneutrale Stärkung ihrer Arbeitgebermarke und eine Steigerung des sozialen Unternehmensimages. Es verlängern sich die Stehzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen und Sie erreichen Vorteile in der zukünftigen Personalgewinnung. Direkte und indirekte Kostenvorteile bilden ebenfalls einen sehr positiven Effekt auf Ihr Unternehmen.

Sie möchten mehr über die betriebliche Altersvorsorge erfahren oder eine mögliche individuelle Installation der bAV in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen zur Verfügung. Treten Sie einfach mit uns digital oder persönlich in den Kontakt. -> Hier geht es zum Kontaktformular.

Sie möchten Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung weiter ausbauen und Ihre Mitarbeitenden*innen noch mehr begeistern? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Folgen Sie uns gerne auf den gängigen Social Media-Kanälen. Gerne stehen wir Ihnen für erste individuelle Fragen mit einem digitalen oder persönlichen Erstgespräch zur Seite.

Rechtlicher Hinweis: Unser Team informiert auf besser-bAV.de praxisnah über Änderungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen und bAV-Verantwortliche. Wir möchten Sie damit in Ihrer Unternehmensführung unterstützen. Bei diesen Publikationen handelt es sich um keine Kaufempfehlung oder Beratung. Eine individuelle und konzeptionelle Beratung Ihres Unternehmens ist durch keine Presseveröffentlichung zu ersetzen.

PS, denken Sie daran: Begeisterte Mitarbeitende verbleiben länger im Unternehmen und empfehlen Sie auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne im eigenen Umfeld. Dies spart Ihnen Kosten und verstärkt Ihr positives Unternehmensimage. Etwas besseres kann Ihnen nicht passieren.

Ihr besser Team von besser-bAV aus Hannover

Firmenberatung, Pressenanfragen, treten Sie in Kontakt mit dem Team von besser-bAV. Wir beraten persönlich im Raum Niedersachsen und und digital deutschlandweit.