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🏗️ & 🎨 Betriebliche Altersversorgung im Bau- und Malerhandwerk: SOKA-BAU & Malerkasse.
In handwerklich geprägten Branchen wie Bau und Malerhandwerk ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein zentraler Baustein für Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung und soziale Absicherung. Zwei zentrale Versorgungswerke prägen hier die Landschaft: die SOKA-BAU für die Bauwirtschaft und die Malerkasse (SOKA-Maler) für das Maler- und Lackiererhandwerk.
In diesem Artikel beleuchten wir das Thema etwas mehr: Wir zeigen die Historie, Zwecke, Träger, Teilnahmeberechtigungen und Besonderheiten der beiden Versorgungswerke und erklären, wie Unternehmen eine zweistufige Altersversorgung gestalten können – Pflichtprogramm plus freiwillige Zusatzschicht.
Norman Schlehr und Team, betriebliche Altersversorgung in Hannover

SOKA-BAU & Malerkasse in Hannover
Beide Einrichtungen übernehmen die tariflich vorgeschriebene Grundversorgung. Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das Standardangebot der Sozialkassen durch eigene, freiwillige betriebliche Vorsorgelösungen zu ergänzen – zum Beispiel über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. So lassen sich individuelle Versorgungslösungen für Mitarbeiter schaffen, die auf Alter, Erfahrung, Karriereziele und gesundheitliche Voraussetzungen abgestimmt sind.
🏗️ & 🎨 Betriebliche Altersversorgung im Bau- und Malerhandwerk: SOKA-BAU & Malerkasse
In handwerklich geprägten Branchen wie Bau und Malerhandwerk ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) ein zentraler Baustein für Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung und soziale Absicherung. Zwei zentrale Versorgungswerke prägen hier die Landschaft: die SOKA-BAU für die Bauwirtschaft und die Malerkasse (SOKA-Maler) für das Maler- und Lackiererhandwerk.
Beide Einrichtungen übernehmen die tariflich vorgeschriebene Grundversorgung, regeln Urlaubsrücklagen, Fortbildungsfinanzierungen und andere Sozialleistungen und bieten gleichzeitig eine solide Basis für Altersvorsorge, Arbeitskraftabsicherung und Pflegerentenversicherung.
Darüber hinaus haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das Standardangebot der Sozialkassen durch eigene, freiwillige betriebliche Vorsorgelösungen zu ergänzen zum Beispiel über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. So lassen sich individuelle Versorgungslösungen für Mitarbeiter schaffen, die auf Alter, Erfahrung, Karriereziele und gesundheitliche Voraussetzungen abgestimmt sind.
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🏗️ SOKA-BAU
Historie – die Entwicklung und Meilensteine
• 1949: Gründung als Sozialkasse der Bauwirtschaft
• Einführung und Ausbau von Urlaubs-, Zusatzversorgungs- und Sozialleistungen für Beschäftigte der Bauindustrie
• Heute: größte gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien im Bauhauptgewerbe
Mögliche Leistungen
• Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
• Arbeitskraftabsicherung
• Pflegerentenversicherung
➕ zusätzliche Leistungen
• Urlaubsrücklage: Finanzierung von Urlaubsansprüchen überbetrieblicher Mitarbeiter
• Finanzierung von Fortbildungskosten: Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte der Bauwirtschaft
Träger & Versicherer – beteiligte Versicherer und Vereinigung
SOKA-BAU ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft:
• Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
• Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
• Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Teilnahmeberechtigte Unternehmen & Branchen
• Alle tarifgebundenen Bauunternehmen in Deutschland
• umfasst das gesamte Bauhauptgewerbe (Hochbau, Tiefbau, Straßenbau etc.)
📌 Besonderheit der SOKA-BAU
Die SOKA-BAU ist das zentrale Versorgungswerk der Bauwirtschaft und regelt den verpflichtenden Teil der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist jedoch nicht abschließend:
• Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die SOKA-BAU für ihre gewerblichen Arbeitnehmer zu bedienen.
• Freiwillig können zusätzliche bAV-Lösungen eingeführt werden (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
• Die Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) muss ermöglicht werden – ggf. auch über andere Durchführungswege.
Bei „Aufdoppelung“ zu beachten:
• Keine Doppelverbeitragung oder Überschneidung mit den Regelungen der Sozialkassen.
• Tarifvertragliche Vorgaben müssen eingehalten werden.
• SOKA-BAU gilt in der Praxis als Grundversorgung, auf die häufig eine zweite Versorgungsebene aufgesetzt wird.
👉Die SOKA-BAU ist die Pflicht, zusätzliche bAV die Kür. Unternehmen, die Mitarbeiterbindung und Fachkräftegewinnung ernst nehmen, schaffen eine zweite Versorgungsebene außerhalb der SOKA-BAU.
✅ SOKA-BAU bietet differenzierte Lösungen für Beschäftigte der Bauwirtschaft, Angepasst an Alter, Erfahrung, Ziele und gesundheitliche Voraussetzungen. In der Altersversorgung erfolgt dies überwiegend durch Zins- und bspw. Mieterträge. Eine individuelle Beratung und Situations-Analyse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist unsererseits ausdrücklich empfohlen.
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🎨 Malerkasse
Historie – die Entwicklung und Meilensteine
• 1949: Einrichtung durch den Bundesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks und die Gewerkschaften
• Ziel: Absicherung von Malern und Lackierern, zunächst in Form von Urlaubskassenleistungen
• Ausbau über die Jahrzehnte zur umfassenden Versorgungseinrichtung für das Malerhandwerk
Mögliche Leistungen
• Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
• Arbeitskraftabsicherung
• Pflegerentenversicherung
➕ zusätzliche Leistungen
• Rückstellung und Verwaltung von Urlaubsgeldern: Finanzierung von Urlaubsansprüchen der tariflich beschäftigten Mitarbeiter
Träger & Versicherer – beteiligte Versicherer und Vereinigung
Die Malerkasse ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifpartner des Maler- und Lackiererhandwerks:
• Bundesinnungsverband des Maler- und Lackiererhandwerks
• IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt)
Teilnahmeberechtigte Unternehmen & Branchen
• Maler- und Lackiererbetriebe in Deutschland
• Betriebe, die dem einschlägigen Tarifvertrag unterliegen
📌 Besonderheit der Malerkasse
Die Malerkasse (SOKA-Maler) ist das zentrale Versorgungswerk des Maler- und Lackiererhandwerks und regelt die tariflich vorgeschriebene Zusatzversorgung, gilt als Grundversorgung und läuft automatisch über die Kasse.
• Arbeitgeber können freiwillig zusätzliche bAV-Lösungen anbieten (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds etc.).
• Auch die Entgeltumwandlungspflicht (§ 1a BetrAVG) bleibt unabhängig von der Malerkasse bestehen.
• Tarifvertragliche Vorgaben sind einzuhalten, aber zusätzliche bAV-Lösungen neben der Malerkasse sind erlaubt.
Bei „Aufdoppelung“ zu beachten:
• Keine Doppelverbeitragung oder Überschneidung mit den Regelungen der Sozialkassen.
• Tarifvertragliche Vorgaben müssen eingehalten werden.
• Die Malerkasse gilt in der Praxis als Grundversorgung, auf die häufig eine zweite Versorgungsebene aufgesetzt wird.
👉 Die Malerkasse ist die Grundlage und Pflichtprogramm. Wer Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung ernst nimmt, setzt eine zweite Ebene der Altersversorgung obendrauf.
✅ Die Malerkasse ermöglicht unterschiedliche Lösungen für Beschäftigte – abgestimmt auf Alter, Erfahrung, Ziele und gesundheitliche Voraussetzungen. In der Altersversorgung steht die Sicherheitsorientierung im Fokus. Eine individuelle Beratung und Situations-Analyse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist unsererseits ausdrücklich empfohlen.

Warum betriebliche Altersvorsorge?
Sozialversicherungspflichtige Angestellte profitieren Dank des deutschen Rentenversicherungssystems von der gesetzlichen Altersrente. Sicher ist aber, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen im Alter nicht ausreichen wird, den aus dem Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard halten zu können. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge unausweichlich. Teil einer solchen Vorsorge-Strategie sollte für Angestellte die betriebliche Altersvorsorge sein. Wie diese funktioniert und welche Vorteile sie für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bietet, erfahren Sie hier.
Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität durch betriebliche Altersvorsorge steigern
Eine betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter*innen bietet Unternehmen Wettbewerbsvorteile in der Personalpolitik. Dabei geht es nicht nur um die Gewinnung von Fach- und Führungskräften, Unternehmen, die eine bAV anbieten, können ihre Mitarbeiter*innen auch länger halten. Das Vorhandensein einer betrieblichen Vorsorge für den Ruhestand, den Fall der Invalidität oder der Hinterbliebenen wird inzwischen auch in kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) von der Mehrzahl der Angestellten gewünscht.
Als Unternehmen oder Selbstständige möchten Sie bei Betriebsrente eigenständig für Ihre Mitarbeiter*Innen einführen? Unsere Checkliste steht Ihnen zum Download bereit. -> Hier geht es zum Download Ihrer bAV-Checkliste.
Das sind wir: Als Experten für betriebliche Altersvorsorge unterstützen Norman Schlehr und sein Team Unternehmen des deutschen Mittelstands der Größenordnungen 100 – 750 Mitarbeiter*innen in der Planung und Realisierung eigener Betriebsrenten sowie der Vorsorge im Bereich der Geschäftsführungen. Dadurch erreicht unsere Mandantschaft eine spürbare und meistens kostenneutrale Stärkung ihrer Arbeitgebermarke und eine Steigerung des sozialen Unternehmensimages. Es verlängern sich die Stehzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen und Sie erreichen Vorteile in der zukünftigen Personalgewinnung. Direkte und indirekte Kostenvorteile bilden ebenfalls einen sehr positiven Effekt auf Ihr Unternehmen.
Sie möchten mehr über die betriebliche Altersvorsorge erfahren oder eine mögliche individuelle Installation der bAV in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen zur Verfügung. Treten Sie einfach mit uns digital oder persönlich in den Kontakt. -> Hier geht es zum Kontaktformular.
Sie möchten Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung weiter ausbauen und Ihre Mitarbeitenden*innen noch mehr begeistern? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Folgen Sie uns gerne auf den gängigen Social Media-Kanälen. Gerne stehen wir Ihnen für erste individuelle Fragen mit einem digitalen oder persönlichen Erstgespräch zur Seite.
Rechtlicher Hinweis: Unser Team informiert auf besser-bAV.de praxisnah über Änderungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen und bAV-Verantwortliche. Wir möchten Sie damit in Ihrer Unternehmensführung unterstützen. Bei diesen Publikationen handelt es sich um keine Kaufempfehlung oder Beratung. Eine individuelle und konzeptionelle Beratung Ihres Unternehmens ist durch keine Presseveröffentlichung zu ersetzen.
PS, denken Sie daran: Begeisterte Mitarbeitende verbleiben länger im Unternehmen und empfehlen Sie auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne im eigenen Umfeld. Dies spart Ihnen Kosten und verstärkt Ihr positives Unternehmensimage. Etwas besseres kann Ihnen nicht passieren.
Ihr besser Team von besser-bAV aus Hannover

Quellen:
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