Ausbildungsstart: So führen Sie die bAV für Ihre Azubis praktisch ein
Lesezeit: ca. 8–9 Minuten
Liebe Unternehmer, Unternehmerinnen und Personalverantwortliche, Sie investieren Zeit, Geduld und Fachwissen in Ihre Auszubildenden. Und wünschen sich, dass aus einem guten Ausbildungsstart eine langfristige Zusammenarbeit wird.
Eine betriebliche Altersversorgung kann diesen Weg begleiten. Doch wie passt Vorsorge zur Ausbildungsvergütung? Kann ein höherer Arbeitgeberbeitrag später die Übernahme ergänzen? Und was geschieht, wenn ein Azubi den Betrieb verlässt?
Darüber sprechen wir mit Norman Schlehr. Als Fachberater für betriebliche Altersversorgung und langjähriger Inhaber des IHK-Ausbilderscheins nach AEVO kennt er sowohl die Vorsorgeseite als auch die Bedeutung verständlicher Wissensvermittlung. Seine Antworten haben wir in sechs Themenblöcke gegliedert, mit konkreten Anregungen vom ersten Ausbildungstag bis zur Übernahme oder zum Ausscheiden.
Viel Freude beim Lesen und hilfreiche Impulse für Ihren Ausbildungsalltag!
Ihr Redaktionsteam von besser-bAV.
„Eine durchdachte Azubi-Versorgung beginnt mit einem passenden Angebot und berücksichtigt bereits die Zeit nach der Ausbildung.“
🎯 1. Früh anfangen: Was bringt die bAV Ihrem Ausbildungsbetrieb?
Redaktion besser-bAV: Guten Morgen Herr Schlehr warum sollten Arbeitgeber die Altersversorgung schon zum Ausbildungsstart aufgreifen?
Norman Schlehr: Weil sie damit früh zeigen können, welche Art von Arbeitgeber sie sein möchten. Ein Ausbildungsbetrieb investiert in Fachwissen, Begleitung und die berufliche Zukunft junger Menschen. Eine eigene Beteiligung an der Altersversorgung kann diese Haltung ergänzen.
Sie haben außerdem die Gelegenheit, Ihr Angebot von Anfang an verständlich zu erklären. Das ist organisatorisch einfacher, als später bei jedem Beschäftigten einen anderen Einstieg zu suchen.
Voraussetzung ist, dass die Versorgung im Alltag tatsächlich ankommt. Ein Arbeitgeberbeitrag, den niemand kennt, wird als Leistung des Betriebs kaum wahrgenommen.
Für Ihren Betrieb kann eine gut erklärte bAV dazu beitragen:
✔️ Das Profil als verantwortungsvoller Ausbildungsbetrieb zu schärfen.
✔️ Eine konkrete zusätzliche Arbeitgeberleistung sichtbar zu machen.
✔️ Früh eine Gesprächsbasis für die langfristige Zusammenarbeit zu schaffen.
✔️ Vorsorge und spätere Übernahme in einem geordneten Personalprozess zu verbinden.
Redaktion besser-bAV: Und warum ist der frühe Einstieg für den Azubi interessant?
Norman Schlehr: Es steht mehr Zeit für den Vorsorgeaufbau zur Verfügung. Beiträge können länger angelegt bleiben. Wie viel daraus wird, hängt unter anderem von Kosten, Anlageentwicklung, Garantien und Laufzeit ab.
Der Beitrag muss aber zur Ausbildungsvergütung passen. Wer Fahrtkosten oder die erste eigene Wohnung bezahlt, braucht verfügbares Geld. Deshalb lohnt sich zuerst die Frage, welchen Beitrag der Betrieb selbst übernehmen kann.
„Eine bAV kann Ihre Arbeitgeberleistung stärken. Gute Ausbildung, angemessene Vergütung und verlässliche Führung bleiben die Grundlage dafür, dass junge Fachkräfte bei Ihnen bleiben möchten.“
💶 2. Finanzierung planen: Welcher Beitrag passt zu Ihren Azubis?
Redaktion besser-bAV: Wie würden Sie die Finanzierung aufbauen?
Norman Schlehr: Zuerst lege ich mit dem Betrieb das Budget und die Ziele fest. Soll es einen festen Arbeitgeberbeitrag geben? Ist eine zusätzliche freiwillige Entgeltumwandlung vorgesehen? Welche Leistungen bestehen bereits?
Für Auszubildende kann ein vollständig arbeitgeberfinanzierter Einstieg sinnvoll sein. Dann entsteht eine Versorgung, ohne die laufende Ausbildungsvergütung durch einen Eigenbeitrag zu verringern. Ob das zum Unternehmen passt, hängt von dessen Möglichkeiten ab.
Ein Azubi sollte außerdem verstehen, welcher Teil vom Betrieb kommt und welchen Betrag er gegebenenfalls selbst umwandelt.
Vor dem ersten Angebot sollten diese Punkte feststehen:
✔️ Die Höhe des zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags.
✔️ Die Bedingungen für eine freiwillige Eigenbeteiligung.
✔️ Die tatsächliche Auswirkung auf die verfügbare Ausbildungsvergütung.
✔️ Die Kosten und Leistungen der vorgesehenen Versorgung.
✔️ Das Budget für den gesamten Ausbildungsjahrgang.
Redaktion besser-bAV: Ist die Steuerersparnis ein gutes Einstiegsargument?
Norman Schlehr: Nur, wenn sie im konkreten Fall tatsächlich entsteht. Bei einer niedrigen Ausbildungsvergütung kann die steuerliche Entlastung gering sein oder entfallen.
Ich würde deshalb mit dem tatsächlichen Arbeitgeberbeitrag und einer individuellen Berechnung beginnen. Zur Entscheidung gehören auch die langfristige Bindung des Geldes und mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen sowie die spätere Besteuerung und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
„Der frühe Einstieg ist dann tragfähig, wenn Beitrag, Arbeitgeberleistung und finanzielle Situation zusammenpassen.“
⚖️ 3. Rechtlichen Rahmen klären: Welche Regeln gelten für Auszubildende?
Redaktion besser-bAV: Können Azubis grundsätzlich eine betriebliche Altersversorgung nutzen?
Norman Schlehr: Ja. Das Betriebsrentengesetz erfasst auch Beschäftigte in Berufsausbildung. Bei einer rentenversicherungspflichtigen Ausbildung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Das ist von einer freiwilligen zusätzlichen Arbeitgeberleistung zu unterscheiden. Für deren Gestaltung müssen die geltenden betrieblichen und tariflichen Regelungen berücksichtigt werden.
Redaktion besser-bAV: Was ist beim Arbeitgeberzuschuss zu beachten?
Norman Schlehr: Für Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds sieht das Gesetz grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss vor, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Tarifliche Besonderheiten sind zu prüfen.
Ob und wie eine bereits bestehende Arbeitgeberleistung darauf angerechnet werden kann, muss anhand der konkreten Regelung geklärt werden.
Diese Fragen sollten vor der Einrichtung beantwortet sein:
✔️ Sind Auszubildende in Ihrer bestehenden Versorgungsregelung berücksichtigt?
✔️ Welche tariflichen oder betrieblichen Vorgaben gelten?
✔️ Sind Anspruch auf Entgeltumwandlung und freiwillige Arbeitgeberleistung sauber getrennt?
✔️ Welche Erklärungen und Zustimmungen sind bei Minderjährigen erforderlich?
✔️ Ist geregelt, was bei Übernahme oder Ausscheiden geschieht?
Der Anspruch auf Entgeltumwandlung sollte insbesondere nicht pauschal bis zum Ende der Probezeit zurückgestellt werden. Teilnahmebedingungen für freiwillige Zusatzleistungen sind gesondert zu prüfen.
„Klare Regeln geben Ihrer Personalabteilung Orientierung und sorgen für nachvollziehbare Auskünfte gegenüber den Azubis.“
📁 4. Einführung organisieren: Wer übernimmt welche Aufgabe?
Redaktion besser-bAV: Braucht ein Ausbildungsbetrieb dafür eine eigene Azubi-Lösung?
Norman Schlehr: Nicht unbedingt. Zunächst prüfen wir, ob sich die vorhandene Firmenversorgung eignet. Eine zusätzliche Vertragswelt sollte nur entstehen, wenn sie einen nachvollziehbaren Nutzen hat.
Danach kommt der Ablauf: Der Ausbilder ordnet das Thema im Ausbildungsstart ein, HR organisiert Information und Unterlagen, die Fachberatung erläutert die individuelle Versorgung, und die Lohnbuchhaltung verarbeitet die vereinbarten Beiträge.
Ein praxistauglicher Ablauf umfasst:
✔️ Eine kurze Vorstellung des Angebots beim Ausbildungsstart.
✔️ Einen Beratungstermin mit ausreichend Raum für Fragen.
✔️ Vollständige und verständliche Vereinbarungen.
✔️ Eine abgestimmte Weitergabe an die Lohnabrechnung.
✔️ Die Kontrolle von Einrichtung und erster Beitragszahlung.
Redaktion besser-bAV: Sollte der Vertrag am ersten Ausbildungstag unterschrieben werden?
Norman Schlehr: Dafür gibt es keinen pädagogischen Grund. Am ersten Tag müssen junge Menschen viele neue Informationen aufnehmen. Stellen Sie das Angebot vor und vereinbaren Sie einen Folgetermin.
Ein klarer Ansprechpartner und eine Vertretung helfen mehr als ein umfangreicher Informationsordner, mit dem der Azubi allein bleibt.
„Ein guter Einführungsprozess reicht vom ersten Gespräch bis zur Kontrolle, ob die vereinbarte Versorgung tatsächlich richtig eingerichtet ist.“
💬 5. Verständlich erklären: Wie hilft Ihnen die Ausbilderperspektive?
Redaktion besser-bAV: Was nehmen Sie aus Ihrer Ausbildereignungsprüfung für die Beratung mit?
Norman Schlehr: Ich muss am Wissensstand des Gegenübers ansetzen. Wer seine erste Gehaltsabrechnung bekommt, muss zunächst Brutto, Netto und Arbeitgeberbeitrag auseinanderhalten können. Darauf lässt sich aufbauen.
Ich würde in kleinen Schritten erklären: Was bietet der Betrieb? Wer zahlt welchen Beitrag? Wofür ist das Geld bestimmt? Und was passiert, wenn sich der berufliche Weg verändert?
Nach dem Gespräch sollte ein Azubi diese Fragen beantworten können:
✔️ Was zahlt mein Ausbildungsbetrieb zusätzlich für mich?
✔️ Was bedeutet ein eigener Beitrag für mein heutiges Nettogehalt?
✔️ Welche Leistungen, Kosten und Einschränkungen gehören zur Versorgung?
✔️ Wie wird bei Übernahme oder einem Arbeitgeberwechsel vorgegangen?
✔️ Wer hilft mir bei Rückfragen?
Redaktion besser-bAV: Was darf in der Erklärung nicht fehlen?
Norman Schlehr: Dass Altersversorgung langfristig angelegt ist. Das Geld steht grundsätzlich nicht wie auf einem normalen Sparkonto jederzeit zur Verfügung. Auch mögliche Nachteile gehören zur individuellen Betrachtung.
Lassen Sie den Azubi anschließend mit eigenen Worten zusammenfassen, was er verstanden hat. So merken Sie schnell, welche Frage noch offen ist.
Verständliche Beratung schafft die Grundlage für eine bewusste Entscheidung. Dafür braucht es Zeit und die Möglichkeit, nachzufragen.
6. Nach der Ausbildung: Wie wächst die Versorgung mit?
📈 Übernahme: Die bAV als zusätzlichen Vergütungsbaustein gestalten
Redaktion besser-bAV: Der Azubi besteht die Prüfung und wird übernommen. Was sollte der Arbeitgeber jetzt tun?
Norman Schlehr: Nehmen Sie die bestehende Versorgung mit in das Übernahmegespräch. Mit dem ersten Fachkraftgehalt ändern sich die finanziellen Möglichkeiten. Gleichzeitig können künftig andere Arbeitgeberleistungen gelten.
Ein höherer Arbeitgeberbeitrag kann ein zusätzlicher Vergütungsbaustein sein. Damit machen Sie den Übergang zur Fachkraft auch in der Versorgung sichtbar.
Ein mögliches Gestaltungsbeispiel: Während der Ausbildung zahlt der Betrieb monatlich 30 Euro. Nach der Übernahme erhöht er diesen freiwilligen Beitrag auf 60 Euro zusätzlich zum vereinbarten Gehalt. Das ist ein Beispiel für die Gestaltung, keine pauschale Empfehlung.
Eine zusätzliche Arbeitgeberleistung und die Umwandlung eines Teils einer künftigen Gehaltserhöhung sind unterschiedliche Modelle. Das muss im Gespräch deutlich werden.
Zur Übernahme sollten Sie prüfen:
✔️ Welche Versorgung bereits besteht und fortgeführt werden kann.
✔️ Ob der Arbeitgeberbeitrag erhöht werden soll.
✔️ Wie die Erhöhung mit bestehenden Zuschüssen zusammenwirkt.
✔️ Ob eine zusätzliche Eigenbeteiligung gewünscht und passend ist.
✔️ Welche Vereinbarungen und Abrechnungsdaten angepasst werden müssen.
Eine Beitragserhöhung sollte nicht vorschnell zu einem Vertragswechsel führen. Prüfen Sie zunächst, welche Möglichkeiten und Konditionen der bestehende Vertrag bietet.
Das Übernahmegespräch ist ein guter Zeitpunkt, um Gehalt, Arbeitgeberleistungen und betriebliche Altersversorgung gemeinsam abzustimmen.
🧳 Ausscheiden: Ansprüche und weitere Möglichkeiten sauber klären
Redaktion besser-bAV: Und wenn der Azubi nach der Ausbildung das Unternehmen verlässt?
Norman Schlehr: Dann ist zuerst zu klären, welche Ansprüche erhalten bleiben. Aus Entgeltumwandlung einschließlich des gesetzlichen Arbeitgeberzuschusses finanzierte Anwartschaften sind grundsätzlich sofort unverfallbar.
Bei rein arbeitgeberfinanzierten Zusagen können dagegen gesetzliche Fristen und Altersgrenzen maßgeblich sein. Günstigere vertragliche Regelungen sind möglich. Gerade bei jungen Beschäftigten sollte diese Frage bereits bei der Gestaltung geklärt werden.
Redaktion besser-bAV: Was bedeutet das für den Austritt?
Norman Schlehr: Je nach Versorgung kommen Beitragsfreistellung, private Fortführung oder eine Übernahme beziehungsweise Kapitalübertragung zum neuen Arbeitgeber infrage. Voraussetzungen, Fristen und Auswirkungen gehören in die individuelle Prüfung.
Das Ausbildungsende führt nicht automatisch zur Auszahlung der Betriebsrente. Die weitere Behandlung richtet sich nach der konkreten Versorgung.
✅ Vom Ausbildungsstart zur Fachkraft: Ihre nächsten Schritte
Redaktion besser-bAV: Was empfehlen Sie einem Betrieb, der jetzt beginnen möchte?
Norman Schlehr: Planen Sie den gesamten Weg. Ein Angebot zum Ausbildungsstart ist sinnvoll. Noch besser wird es, wenn bereits feststeht, wie es bei Übernahme und Ausscheiden weitergeht.
Ihre nächsten Schritte:
✔️ Bestehende Versorgung und Regeln für Auszubildende prüfen.
✔️ Arbeitgeberbeitrag und Budget festlegen.
✔️ Zuständigkeiten und Beratung organisieren.
✔️ Vereinbarungen und erste Abrechnung kontrollieren.
✔️ Einen Prüftermin vor dem Ausbildungsende vormerken.
✔️ Übernahme oder Ausscheiden geordnet bearbeiten.
Unsere Empfehlung: Machen Sie die bAV zu einem verständlichen Bestandteil Ihrer Ausbildung und Personalentwicklung. So lässt sich Ihre Arbeitgeberleistung vom ersten Arbeitstag an erklären und später gezielt weiterentwickeln.
Sie möchten eine bAV für Ihre Azubis einrichten oder die bestehende Versorgung zur Übernahme ausbauen? Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung von Arbeitgeberleistungen, Beratung und betrieblichen Abläufen.
Hier geht es zum Kontakt mit besser-bAV.
PS: Wer heute ausbildet, entwickelt die Fachkräfte von morgen. Eine gut organisierte Betriebsrente kann diesen Weg begleiten. Vom Ausbildungsstart bis zur nächsten beruflichen Entscheidung.
📚 Weiterführend auf unserem Blog:
bAV für Auszubildende: früh vorsorgen, langfristig profitieren
Ihr Sicherheitsanker: Versorgungsordnung in der bAV
Ab wann macht eine einheitliche bAV-Lösung für mein Unternehmen Sinn?
⚖️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Prüfung der arbeitsrechtlichen, steuerlichen und versicherungsvertraglichen Situation. Weiterhin stellt dieser Artikel keine Beratung oder Produkt / Handlungsempfehlungen.
📖 Fachliche Quellen:
§ 17 BetrAVG – Persönlicher Geltungsbereich
§ 1a BetrAVG – Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
Dieser Artikel stellt keine Beratung oder Verkaufts- / Handlungsempfehlung.

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