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🏢 Wer ist in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) förderfähig?

Als Arbeitgeber tragen Sie nicht nur Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens – sondern auch zunehmend für die soziale Absicherung Ihrer Mitarbeitenden. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt dabei eine Schlüsselrolle. Sie ist nicht nur ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung, sondern durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auch rechtlich fest im Sozialrecht verankert.

Ihr Team von besser-bAV, betriebliche Altersversorgung in Hannover

Welchen Angestellten können wir als Arbeitgeber eine bAV ermöglichen?

Wer ist in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) förderfähig?

📜 Bedeutung des § 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Mit dem § 1a Abs. 1 BetrAVG, ergänzt durch das BRSG, wurde gesetzlich klargestellt:

„Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Arbeitsentgelts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet wird (Entgeltumwandlung).“

Seit dem 1. Januar 2019 gilt außerdem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.

➡️ Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das:
• Sie müssen die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anbieten.
• Sie sind verpflichtet, den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zu leisten (gilt für Neuverträge seit 2019, für Altverträge seit 2022).
• Die bAV ist kein freiwilliges Extra mehr, sondern ein gesetzlicher Anspruch.

📌 Fazit für Arbeitgeber:
Die betriebliche Altersversorgung ist ein gesetzlich geregelter Bestandteil moderner Vergütungssysteme. Sie sollten die bAV nicht nur als Pflicht sehen, sondern als Chance: Ein gutes bAV-Konzept stärkt Ihre Arbeitgebermarke, fördert die Bindung Ihrer Leistungsträger – und kann steuerlich attraktiv gestaltet werden.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Personengruppen in Ihrem Unternehmen tatsächlich bAV-förderfähig sind und wie breit dieser Kreis in Wahrheit ist.

👷‍♂️ 1. Normale Arbeitnehmer

Ganz klar förderfähig sind alle sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter, egal ob sie in der Produktion, Verwaltung oder im Außendienst arbeiten. Dazu zählen:
• Vollzeitangestellte
• befristet Beschäftigte
• Werkstudenten (sofern SV-pflichtig)
• Minijobber, wenn sie auf die SV-Freiheit verzichten

🛈 Wichtig: Seit 2002 besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG).

🧑‍💼 2. Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte

Auch Teilzeitmitarbeiter können grundsätzlich an der bAV teilnehmen. Gleiches gilt für 450- bzw. 538-Euro-Kräfte (Minijobs), sofern sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten und freiwillige Beiträge leisten.

Beispiel:
Eine Reinigungskraft auf Minijob-Basis kann durch freiwillige Einzahlung in eine Direktversicherung ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren.

🧑‍🤝‍🧑 3. Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Besondere Regeln gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, also wenn jemand gleichzeitig Anteilseigner und Geschäftsführer ist.
• Förderfähig: Ja – aber nur, wenn er als „arbeitnehmerähnlich“ gilt.
• Das bedeutet: Keine beherrschende Stellung im Unternehmen (in der Regel unter 50 % Stimmrechtsanteil).
• Eine sorgfältige Prüfung ist hier notwendig (inkl. Statusfeststellung durch die DRV empfohlen).

✅ Tipp: Eine versicherungsförmige Lösung wie die Direktversicherung ist hier oft der beste Weg zur Anerkennung.

👔 4. Geschäftsführer ohne Gesellschafterstatus (Nur-Geschäftsführer)

Reine Geschäftsführer, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, gelten arbeitsrechtlich als „arbeitnehmerähnlich“ – sie haben zwar eine besondere Stellung, aber sie sind grundsätzlich förderfähig.
• Sie können in der Regel genauso an der bAV teilnehmen wie normale Mitarbeiter.
• Besonders beliebt bei dieser Zielgruppe: Pensionszusagen oder Unterstützungskassen.

🛈 Wichtig: Vertragsgestaltung ist hier entscheidend – binden Sie unbedingt einen Steuerberater oder spezialisierten bAV-Berater ein.

🧑‍🌾 5. Familienangehörige im Betrieb

Auch mitarbeitende Familienangehörige, z. B. Ehepartner oder Kinder in einem offiziellen Beschäftigungsverhältnis, können über die bAV abgesichert werden – sofern sie ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt beziehen.

🚨 Vorsicht: Die Betriebsprüfung prüft hier besonders genau die Ernsthaftigkeit des Arbeitsverhältnisses.

bAV, Betriebsrente, Entgeltumwandlung: Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitgebende und Arbeitnehmer*innen. Auf unserem Blog zur betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Altersvorsorge für Mandanten, Mittelstand und bAV-Entscheider in der Region Hannover. Wir unterstützen Sie weiterführen auch in den Themen der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, Zusagearten der betrieblichen Altersvorsorge, Mitarbeiterbindung, Mitarbeitergewinnung über unseren Standort in Hannover digital.

Aus der Praxis, Gedanken zur Gestaltung der bAV als strategisches Unternehmensinstrument für besondere Angestelltengruppen:

🧑‍🎓 6. Auszubildende

Auch Azubis gehören zu den förderfähigen Personen – und das oft völlig unterschätzt! Viele junge Menschen wünschen sich bereits früh eine solide Altersvorsorge.
• ✔ Förderfähig ab dem ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses
• ✔ Entgeltumwandlung möglich, auch bei geringem Einkommen
• ✔ Starker Imagefaktor für ausbildende Unternehmen

💡 Tipp: Ein Arbeitgeberzuschuss kann hier langfristig binden und motivieren.

💼 4. Key-Personen / Leistungsträger

Schlüsselpersonen im Unternehmen – wie etwa langjährige Spezialisten oder Mitarbeitende mit hohem Know-how – werden gerne gezielt durch bAV-Lösungen gebunden:
• Projektleiter
• Fachspezialisten
• IT-Administratoren
• Prozessverantwortliche

🎯 Strategischer Vorteil: Die bAV kann als gezieltes Instrument zur Mitarbeiterbindung eingesetzt werden – individuell vertraglich geregelt.

📊 5. Vertriebsmitarbeiter

Vertriebsteams tragen direkt zum Unternehmenserfolg bei – daher sind Vertriebsmitarbeiter ebenfalls förderfähig, unabhängig davon, ob sie Außendienst, Innendienst oder Key Account betreuen.
• ✔ Förderung über Entgeltumwandlung möglich
• ✔ Bonus-Modelle kombinierbar mit bAV-Zahlungen

🧲 Anreiz: Die Kombination aus Provision und Vorsorge stärkt die Mitarbeiterbindung deutlich und kann spürbar das steuerpflichtige Einkommen senken (Bsp. durch Bonuszahlungen)

🧑‍🏫 6. Teamleiter & Abteilungsleiter

Führungskräfte auf mittlerer Ebene, wie z. B. Teamleiter, Schichtführer oder Abteilungsleiter, sind vollumfänglich förderfähig.
• Oft ideale Zielgruppe für individuell zugeschnittene bAV-Lösungen (z. B. mit höherem Arbeitgeberzuschuss)
• Häufige Kombination mit anderen Benefits wie BU-Zusatzversicherung oder Zeitwertkonten

📌 Tipp: Eine betriebliche Altersversorgung wirkt hier oft mehr als ein zusätzlicher Bonus.

🧮 Erkenntnis: Die bAV ist vielseitig – und (fast) für alle möglich

Die betriebliche Altersversorgung ist nicht nur ein „Standard-Benefit“, sondern ein strategisches Tool für moderne Unternehmen. Sie eignet sich für:
• 👨‍🔧 Azubis und Fachkräfte
• 👩‍💻 Keyplayer und Vertriebsprofis
• 👨‍🏫 Teamleiter und Führungskräfte
• 👨‍💼 Geschäftsführer und Gesellschafter

Warum betriebliche Altersvorsorge?

Sozialversicherungspflichtige Angestellte profitieren Dank des deutschen Rentenversicherungssystems von der gesetzlichen Altersrente. Sicher ist aber, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen im Alter nicht ausreichen wird, den aus dem Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard halten zu können. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge unausweichlich. Teil einer solchen Vorsorge-Strategie sollte für Angestellte die betriebliche Altersvorsorge sein. Wie diese funktioniert und welche Vorteile sie für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bietet, erfahren Sie hier.

Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität durch betriebliche Altersvorsorge steigern

Eine betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter*innen bietet Unternehmen Wettbewerbsvorteile in der Personalpolitik. Dabei geht es nicht nur um die Gewinnung von Fach- und Führungskräften, Unternehmen, die eine bAV anbieten, können ihre Mitarbeiter*innen auch länger halten. Das Vorhandensein einer betrieblichen Vorsorge für den Ruhestand, den Fall der Invalidität oder der Hinterbliebenen wird inzwischen auch in kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) von der Mehrzahl der Angestellten gewünscht.

Als Angestellte möchten Sie Ihr persönliches Vorsorge-Lösungsportfolio mit der betrieblichen Altersvorsorge erweitern? Unsere Checkliste steht Ihnen zum Download bereit. -> Hier geht es zum Download Ihrer Information als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Das sind wir: Als Experten für betriebliche Altersvorsorge unterstützen Norman Schlehr und sein Team Unternehmen des deutschen Mittelstands der Größenordnungen 100 – 750 Mitarbeiter*innen in der Planung und Realisierung eigener Betriebsrenten sowie der Vorsorge im Bereich der Geschäftsführungen. Dadurch erreicht unsere Mandantschaft eine spürbare und meistens kostenneutrale Stärkung ihrer Arbeitgebermarke und eine Steigerung des sozialen Unternehmensimages. Es verlängern sich die Stehzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen und Sie erreichen Vorteile in der zukünftigen Personalgewinnung. Direkte und indirekte Kostenvorteile bilden ebenfalls einen sehr positiven Effekt auf Ihr Unternehmen.

Sie möchten mehr über die betriebliche Altersvorsorge erfahren oder eine mögliche individuelle Installation der bAV in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen zur Verfügung. Treten Sie einfach mit uns digital oder persönlich in den Kontakt. -> Hier geht es zum Kontaktformular.

Sie möchten Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung weiter ausbauen und Ihre Mitarbeitenden*innen noch mehr begeistern? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Folgen Sie uns gerne auf den gängigen Social Media-Kanälen. Gerne stehen wir Ihnen für erste individuelle Fragen mit einem digitalen oder persönlichen Erstgespräch zur Seite.

Rechtlicher Hinweis: Unser Team informiert auf besser-bAV.de praxisnah über Änderungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen und bAV-Verantwortliche. Wir möchten Sie damit in Ihrer Unternehmensführung unterstützen. Bei diesen Publikationen handelt es sich um keine Kaufempfehlung oder Beratung. Eine individuelle und konzeptionelle Beratung Ihres Unternehmens ist durch keine Presseveröffentlichung zu ersetzen.

PS, denken Sie daran: Begeisterte Mitarbeitende verbleiben länger im Unternehmen und empfehlen Sie auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne im eigenen Umfeld. Dies spart Ihnen Kosten und verstärkt Ihr positives Unternehmensimage. Etwas besseres kann Ihnen nicht passieren.

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