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🏱 Wer ist in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) förderfĂ€hig?

Als Arbeitgeber tragen Sie nicht nur Verantwortung fĂŒr den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens – sondern auch zunehmend fĂŒr die soziale Absicherung Ihrer Mitarbeitenden. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) spielt dabei eine SchlĂŒsselrolle. Sie ist nicht nur ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung, sondern durch das BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetz (BRSG) auch rechtlich fest im Sozialrecht verankert.

Ihr Team von besser-bAV, betriebliche Altersversorgung in Hannover

Welchen Angestellten können wir als Arbeitgeber eine bAV ermöglichen?

Wer ist in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) förderfÀhig?

📜 Bedeutung des § 1 BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetz (BRSG)

Mit dem § 1a Abs. 1 BetrAVG, ergĂ€nzt durch das BRSG, wurde gesetzlich klargestellt:

„Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Arbeitsentgelts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet wird (Entgeltumwandlung).“

Seit dem 1. Januar 2019 gilt außerdem:
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung SozialversicherungsbeitrĂ€ge einsparen.

âžĄïž FĂŒr Sie als Arbeitgeber bedeutet das:
‱ Sie mĂŒssen die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung anbieten.
‱ Sie sind verpflichtet, den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zu leisten (gilt fĂŒr NeuvertrĂ€ge seit 2019, fĂŒr AltvertrĂ€ge seit 2022).
‱ Die bAV ist kein freiwilliges Extra mehr, sondern ein gesetzlicher Anspruch.

📌 Fazit fĂŒr Arbeitgeber:
Die betriebliche Altersversorgung ist ein gesetzlich geregelter Bestandteil moderner VergĂŒtungssysteme. Sie sollten die bAV nicht nur als Pflicht sehen, sondern als Chance: Ein gutes bAV-Konzept stĂ€rkt Ihre Arbeitgebermarke, fördert die Bindung Ihrer LeistungstrĂ€ger – und kann steuerlich attraktiv gestaltet werden.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Personengruppen in Ihrem Unternehmen tatsÀchlich bAV-förderfÀhig sind und wie breit dieser Kreis in Wahrheit ist.

đŸ‘·â€â™‚ïž 1. Normale Arbeitnehmer

Ganz klar förderfĂ€hig sind alle sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiter, egal ob sie in der Produktion, Verwaltung oder im Außendienst arbeiten. Dazu zĂ€hlen:
‱ Vollzeitangestellte
‱ befristet BeschĂ€ftigte
‱ Werkstudenten (sofern SV-pflichtig)
‱ Minijobber, wenn sie auf die SV-Freiheit verzichten

🛈 Wichtig: Seit 2002 besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG).

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đŸ§‘â€đŸ’Œ 2. TeilzeitkrĂ€fte und geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte

Auch Teilzeitmitarbeiter können grundsĂ€tzlich an der bAV teilnehmen. Gleiches gilt fĂŒr 450- bzw. 538-Euro-KrĂ€fte (Minijobs), sofern sie auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten und freiwillige BeitrĂ€ge leisten.

Beispiel:
Eine Reinigungskraft auf Minijob-Basis kann durch freiwillige Einzahlung in eine Direktversicherung ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren.

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đŸ§‘â€đŸ€â€đŸ§‘ 3. Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer (GGF)

Besondere Regeln gelten fĂŒr Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer GmbH, also wenn jemand gleichzeitig Anteilseigner und GeschĂ€ftsfĂŒhrer ist.
‱ FörderfĂ€hig: Ja – aber nur, wenn er als „arbeitnehmerĂ€hnlich“ gilt.
‱ Das bedeutet: Keine beherrschende Stellung im Unternehmen (in der Regel unter 50 % Stimmrechtsanteil).
‱ Eine sorgfĂ€ltige PrĂŒfung ist hier notwendig (inkl. Statusfeststellung durch die DRV empfohlen).

✅ Tipp: Eine versicherungsförmige Lösung wie die Direktversicherung ist hier oft der beste Weg zur Anerkennung.

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👔 4. GeschĂ€ftsfĂŒhrer ohne Gesellschafterstatus (Nur-GeschĂ€ftsfĂŒhrer)

Reine GeschĂ€ftsfĂŒhrer, die nicht am Unternehmen beteiligt sind, gelten arbeitsrechtlich als „arbeitnehmerĂ€hnlich“ – sie haben zwar eine besondere Stellung, aber sie sind grundsĂ€tzlich förderfĂ€hig.
‱ Sie können in der Regel genauso an der bAV teilnehmen wie normale Mitarbeiter.
‱ Besonders beliebt bei dieser Zielgruppe: Pensionszusagen oder UnterstĂŒtzungskassen.

🛈 Wichtig: Vertragsgestaltung ist hier entscheidend – binden Sie unbedingt einen Steuerberater oder spezialisierten bAV-Berater ein.

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đŸ§‘â€đŸŒŸ 5. Familienangehörige im Betrieb

Auch mitarbeitende Familienangehörige, z. B. Ehepartner oder Kinder in einem offiziellen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis, können ĂŒber die bAV abgesichert werden – sofern sie ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt beziehen.

🚹 Vorsicht: Die BetriebsprĂŒfung prĂŒft hier besonders genau die Ernsthaftigkeit des ArbeitsverhĂ€ltnisses.

bAV, Betriebsrente, Entgeltumwandlung: Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV) fĂŒr Arbeitgebende und Arbeitnehmer*innen. Auf unserem Blog zur betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Altersvorsorge fĂŒr Mandanten, Mittelstand und bAV-Entscheider in der Region Hannover. Wir unterstĂŒtzen Sie weiterfĂŒhren auch in den Themen der Umsetzung des BetriebsrentenstĂ€rkungsgesetzes, Zusagearten der betrieblichen Altersvorsorge, Mitarbeiterbindung, Mitarbeitergewinnung ĂŒber unseren Standort in Hannover digital.

Aus der Praxis, Gedanken zur Gestaltung der bAV als strategisches Unternehmensinstrument fĂŒr besondere Angestelltengruppen:

🧑‍🎓 6. Auszubildende

Auch Azubis gehören zu den förderfĂ€higen Personen – und das oft völlig unterschĂ€tzt! Viele junge Menschen wĂŒnschen sich bereits frĂŒh eine solide Altersvorsorge.
‱ ✔ FörderfĂ€hig ab dem ersten Tag des AusbildungsverhĂ€ltnisses
‱ ✔ Entgeltumwandlung möglich, auch bei geringem Einkommen
‱ ✔ Starker Imagefaktor fĂŒr ausbildende Unternehmen

💡 Tipp: Ein Arbeitgeberzuschuss kann hier langfristig binden und motivieren.

đŸ’Œ 4. Key-Personen / LeistungstrĂ€ger

SchlĂŒsselpersonen im Unternehmen – wie etwa langjĂ€hrige Spezialisten oder Mitarbeitende mit hohem Know-how – werden gerne gezielt durch bAV-Lösungen gebunden:
‱ Projektleiter
‱ Fachspezialisten
‱ IT-Administratoren
‱ Prozessverantwortliche

🎯 Strategischer Vorteil: Die bAV kann als gezieltes Instrument zur Mitarbeiterbindung eingesetzt werden – individuell vertraglich geregelt.

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📊 5. Vertriebsmitarbeiter

Vertriebsteams tragen direkt zum Unternehmenserfolg bei – daher sind Vertriebsmitarbeiter ebenfalls förderfĂ€hig, unabhĂ€ngig davon, ob sie Außendienst, Innendienst oder Key Account betreuen.
‱ ✔ Förderung ĂŒber Entgeltumwandlung möglich
‱ ✔ Bonus-Modelle kombinierbar mit bAV-Zahlungen

đŸ§Č Anreiz: Die Kombination aus Provision und Vorsorge stĂ€rkt die Mitarbeiterbindung deutlich und kann spĂŒrbar das steuerpflichtige Einkommen senken (Bsp. durch Bonuszahlungen)

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đŸ§‘â€đŸ« 6. Teamleiter & Abteilungsleiter

FĂŒhrungskrĂ€fte auf mittlerer Ebene, wie z. B. Teamleiter, SchichtfĂŒhrer oder Abteilungsleiter, sind vollumfĂ€nglich förderfĂ€hig.
‱ Oft ideale Zielgruppe fĂŒr individuell zugeschnittene bAV-Lösungen (z. B. mit höherem Arbeitgeberzuschuss)
‱ HĂ€ufige Kombination mit anderen Benefits wie BU-Zusatzversicherung oder Zeitwertkonten

📌 Tipp: Eine betriebliche Altersversorgung wirkt hier oft mehr als ein zusĂ€tzlicher Bonus.

🧼 Erkenntnis: Die bAV ist vielseitig – und (fast) fĂŒr alle möglich

Die betriebliche Altersversorgung ist nicht nur ein „Standard-Benefit“, sondern ein strategisches Tool fĂŒr moderne Unternehmen. Sie eignet sich fĂŒr:
‱ 👹‍🔧 Azubis und FachkrĂ€fte
‱ đŸ‘©â€đŸ’» Keyplayer und Vertriebsprofis
‱ đŸ‘šâ€đŸ« Teamleiter und FĂŒhrungskrĂ€fte
‱ đŸ‘šâ€đŸ’Œ GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Gesellschafter

Warum betriebliche Altersvorsorge?

Sozialversicherungspflichtige Angestellte profitieren Dank des deutschen Rentenversicherungssystems von der gesetzlichen Altersrente. Sicher ist aber, dass die gesetzliche Rente fĂŒr viele Menschen im Alter nicht ausreichen wird, den aus dem Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard halten zu können. Daher ist eine zusĂ€tzliche private Vorsorge unausweichlich. Teil einer solchen Vorsorge-Strategie sollte fĂŒr Angestellte die betriebliche Altersvorsorge sein. Wie diese funktioniert und welche Vorteile sie fĂŒr Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bietet, erfahren Sie hier.

Employer Branding und ArbeitgeberattraktivitÀt durch betriebliche Altersvorsorge steigern

Eine betrieblichen Altersversorgung fĂŒr Mitarbeiter*innen bietet Unternehmen Wettbewerbsvorteile in der Personalpolitik. Dabei geht es nicht nur um die Gewinnung von Fach- und FĂŒhrungskrĂ€ften, Unternehmen, die eine bAV anbieten, können ihre Mitarbeiter*innen auch lĂ€nger halten. Das Vorhandensein einer betrieblichen Vorsorge fĂŒr den Ruhestand, den Fall der InvaliditĂ€t oder der Hinterbliebenen wird inzwischen auch in kleinen und mittelstĂ€ndigen Unternehmen (KMU) von der Mehrzahl der Angestellten gewĂŒnscht.

Als Angestellte möchten Sie Ihr persönliches Vorsorge-Lösungsportfolio mit der betrieblichen Altersvorsorge erweitern? Unsere Checkliste steht Ihnen zum Download bereit. -> Hier geht es zum Download Ihrer Information als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Das sind wir: Als Experten fĂŒr betriebliche Altersvorsorge unterstĂŒtzen Norman Schlehr und sein Team Unternehmen des deutschen Mittelstands der GrĂ¶ĂŸenordnungen 100 – 750 Mitarbeiter*innen in der Planung und Realisierung eigener Betriebsrenten sowie der Vorsorge im Bereich der GeschĂ€ftsfĂŒhrungen. Dadurch erreicht unsere Mandantschaft eine spĂŒrbare und meistens kostenneutrale StĂ€rkung ihrer Arbeitgebermarke und eine Steigerung des sozialen Unternehmensimages. Es verlĂ€ngern sich die Stehzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen und Sie erreichen Vorteile in der zukĂŒnftigen Personalgewinnung. Direkte und indirekte Kostenvorteile bilden ebenfalls einen sehr positiven Effekt auf Ihr Unternehmen.

Sie möchten mehr ĂŒber die betriebliche Altersvorsorge erfahren oder eine mögliche individuelle Installation der bAV in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen fĂŒr Ihre Anliegen zur VerfĂŒgung. Treten Sie einfach mit uns digital oder persönlich in den Kontakt. -> Hier geht es zum Kontaktformular.

Sie möchten Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung weiter ausbauen und Ihre Mitarbeitenden*innen noch mehr begeistern? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Folgen Sie uns gerne auf den gĂ€ngigen Social Media-KanĂ€len. Gerne stehen wir Ihnen fĂŒr erste individuelle Fragen mit einem digitalen oder persönlichen ErstgesprĂ€ch zur Seite.

Rechtlicher Hinweis: Unser Team informiert auf besser-bAV.de praxisnah ĂŒber Änderungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung fĂŒr Unternehmen und bAV-Verantwortliche. Wir möchten Sie damit in Ihrer UnternehmensfĂŒhrung unterstĂŒtzen. Bei diesen Publikationen handelt es sich um keine Kaufempfehlung oder Beratung. Eine individuelle und konzeptionelle Beratung Ihres Unternehmens ist durch keine Presseveröffentlichung zu ersetzen.

PS, denken Sie daran: Begeisterte Mitarbeitende verbleiben lÀnger im Unternehmen und empfehlen Sie auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne im eigenen Umfeld. Dies spart Ihnen Kosten und verstÀrkt Ihr positives Unternehmensimage. Etwas besseres kann Ihnen nicht passieren.

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