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Die ersten durch Unternehmen eingeführten Mitarbeiterversorgungen sind älter als die 1883 und 1884 entstandenen Sozialgesetzgebungen durch Reichskanzler Otto von Bismarck. Heute kennen wir die betriebliche Altersversorgung (bAV), im Volksmund als Betriebsrente oder betriebliche Altersvorsorge bezeichnet, als etablierte und gerngesehene Möglichkeit auch innerhalb des deutschen Mittelstandes. Als Arbeitgeber zusammen mit den eigenen Mitarbeitern verantwortungsvoll Vorsorge für das Alter, Invalidität oder Hinterbliebenenabsicherung zu betreiben. In Zeiten der Einführung und der ersten Gehversuche der Betriebsrente und seiner Vorgänger war dies noch gänzlich anders.

Eine Art der betrieblichen Vorsorge erhielten Beschäftigte in vereinzelten Branchen und später innerhalb unterschiedlicher Konzerne. Exemplarisch ist hierbei die „Gutehoffnungshütte“ zu nennen. Der Unternehmensvorgänger des Fahrzeugmaschinenbauers MAN führte im Jahre 1832 die erste offizielle Arbeitnehmerversorgung innerhalb des damaligen deutschen Gebietes ein. Es handelte sich hierbei um eine pauschal dotierte Unterstützungskasse.

Die Top 10 Meilensteine der bAV-Historie

1. 12. Jahrhundert: Erster Vorläufer: 13 Jahrhundert im niedersächsischen Bergbau („Büchsenpfennig“), Knappschaften + Bruderschaften.

2. Mitte 19. Jahrhundert: Einführung von Seemannskassen, anschließend Pensionskassen für Eisenbahner.

3. Folgend im 19. Jahrhundert: Nach den unterschiedlichen branchenbezogenen Betriebsrenten, Einführung der ersten reinen betrieblichen Altersversorgungen auf Konzern- und Unternehmensbasis, eingeführt durch die Unternehmen selbst. Exemplarisch sind hierfür in Deutschland die Gutehoffnungshütte (1832), Krupp und Henschel (um 1858), Siemens und BASF (beide um 1870), HOECHST (1889).

4. 1883/1884: Beschluss der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung durch den Reichskanzler Otto von Bismarck.

5. 22.06.1889: Einführung der Gesetzgebung der Invalidität und Altersversicherung. Dies war unter Otto von Bismarck die dritte Gesetzgebung der Sozialgesetze. Zuvor Gesetze zur Regelung der Krankenversicherung (1883) und der Unfallversicherung (1884).

6. 19.12.1974: Schon damals stellte die bAV trotz Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung eine ganz wesentliche Säule der Altersabsicherung dar. Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wurde die bAV am 19.12.1974 gesetzlich verankert. Darin wurden wesentliche Inhalte wie Schutz der Betriebsrenten im Insolvenzfall und Erhalt der Ansprüche aus Betriebsrenten bei Verlust des Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsplatzwechsels geregelt. In den frühen 1980er Jahren galt die bAV in den Großbetrieben der Industrie fast schon als Standard. Mehr und mehr setzten sich in Großbetrieben Einigungen bezüglich der bAV oder Zusagen in Arbeitsverträgen durch bzw. wurden Betriebsvereinbarungen auf den Weg gebracht.

7. Beginn 1980er Jahre: Die bAV gilt deutschlandweit als Standard für Mitarbeiter in Konzernen und Großbetrieben.

8. 2002: Mit der Rentenreform im Jahre 2001 wurde gesetzlich verankert, dass ab dem 1. Januar 2002 bundesweit alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine bAV bzw. auf Entgeltumwandlung haben. Somit müssen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zulassen, einen Teil ihrer Löhne oder Gehälter in eine betriebliche Vorsorge zu investieren.

9. 2019-2022: Mit der schrittweisen Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) soll eine branchenübergreifende höhere Durchdringung der bAV innerhalb der Unternehmen des deutschen Mittelstands erreicht werden. Dies ist verbunden mit einer Erleichterung in der Einführung und Umsetzung, sowohl für die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite. Dabei sind 15 % Arbeitgeberzuschuss (aus Weitergabe der Ersparnisse des Arbeitgebers) Pflicht. In der Praxis werden oft arbeitgeberseitig 20 % Zuschuss gewährt. Tarifbindungen können davon abweichen. Das Recht auf Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers aus dem Jahr 2002 bleibt weiterhin bestehen.

10. Ab 2022: Seit Januar müssen nun auch alte bestehende betrieblichen Mitarbeiterversorgungen auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz angepasst werden.

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Herzlich Willkommen auf unserem Blog rund um das Thema betriebliche Altersversorgung (bAV).

  • Die 7 wichtigsten Q&A zur bAV für Sie als Arbeitgebenden und
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Warum betriebliche Altersvorsorge?

Sozialversicherungspflichtige Angestellte profitieren Dank des deutschen Rentenversicherungssystems von der gesetzlichen Altersrente. Sicher ist aber, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen im Alter nicht ausreichen wird, den aus dem Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard halten zu können. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge unausweichlich. Teil einer solchen Vorsorge-Strategie sollte für Angestellte die betriebliche Altersvorsorge sein. Wie diese funktioniert und welche Vorteile sie für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bietet, erfahren Sie hier.

Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität durch bAV steigern

Eine betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter*innen bietet Unternehmen Wettbewerbsvorteile in der Personalpolitik. Dabei geht es nicht nur um die Gewinnung von Fach- und Führungskräften, Unternehmen, die eine bAV anbieten, können ihre Mitarbeiter*innen auch länger halten. Das Vorhandensein einer betrieblichen Vorsorge für den Ruhestand, den Fall der Invalidität oder der Hinterbliebenen wird inzwischen auch in kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) von der Mehrzahl der Angestellten gewünscht.

Das sind wir: Als Experten für betriebliche Altersvorsorge unterstützen Norman Schlehr und sein Team Unternehmen des deutschen Mittelstands der Größenordnungen 100 – 1.500 Mitarbeiter*innen in der Planung und Realisierung eigener Betriebsrenten sowie der Vorsorge im Bereich der Geschäftsführungen. Dadurch erreicht unsere Mandantschaft eine spürbare und meistens kostenneutrale Stärkung ihrer Arbeitgebermarke und eine Steigerung des sozialen Unternehmensimages. Es verlängern sich die Stehzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen und Sie erreichen Vorteile in der zukünftigen Personalgewinnung. Direkte und indirekte Kostenvorteile bilden ebenfalls einen sehr positiven Effekt auf Ihr Unternehmen.

Sie möchten mehr über die betriebliche Altersvorsorge erfahren oder eine mögliche individuelle Installation der bAV in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen zur Verfügung. Treten Sie einfach mit uns digital oder persönlich in den Kontakt. -> Hier geht es zum Kontaktformular.

Sie möchten Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung weiter ausbauen und Ihre Mitarbeitenden*innen noch mehr begeistern? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Folgen Sie uns gerne auf den gängigen Social Media-Kanälen. Gerne stehen wir Ihnen für erste individuelle Fragen mit einem digitalen oder persönlichen Erstgespräch zur Seite.

Rechtlicher Hinweis: Unser Team informiert auf besser-bAV.de praxisnah über Änderungen innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge für Unternehmen und bAV-Verantwortliche. Wir möchten Sie damit in Ihrer Unternehmensführung unterstützen. Bei diesen Publikationen handelt es sich um keine Kaufempfehlung oder Beratung. Eine individuelle und konzeptionelle Beratung Ihres Unternehmens ist durch keine Presseveröffentlichung zu ersetzen.

PS, denken Sie daran: Begeisterte Mitarbeitende verbleiben länger im Unternehmen und empfehlen Sie auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne im eigenen Umfeld. Dies spart Ihnen Kosten und verstärkt Ihr positives Unternehmensimage. Etwas besseres kann Ihnen nicht passieren.

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