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Altersvorsorge im öffentlichen Dienst: Pflicht und Chance zugleich.

Die gesetzliche Rentenversicherung allein reicht heute in vielen Fällen nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Besonders im öffentlichen Dienst wird daher auf zusätzliche Versorgungssysteme gesetzt: die Zusatzversorgungskassen. Dazu zählen unter anderem die ZVK (Zusatzversorgungskasse), die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) sowie die KZVK (Kirchliche Zusatzversorgungskasse).

Diese Versorgungswerke bieten eine betriebliche Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird und im Ruhestand als Zusatzrente ausgezahlt wird – zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Damit stellen sie neben der privaten Altersvorsorge einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge im öffentlichen Dienst dar.

In diesem Artikel betrachten wir die Vorteile und den Nutzen für Sie aus der Perspektive als Angestellte im öffentlichen Dienst.

Norman Schlehr und Team, Altersvorsorge in Hannover

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Altersvorsorge im öffentlichen Dienst: Pflicht und Chance zugleich.

ZVK – Zusatzversorgung auf kommunaler Ebene

Die ZVK (Zusatzversorgungskasse) ist in vielen Städten, Kommunen und Landesverwaltungen zuständig. Beschäftigte werden in der Regel automatisch angemeldet, sofern ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Merkmale der ZVK:
• Pflichtversicherung für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst
• Finanzierung über Umlageverfahren oder kapitalgedeckte Systeme
• Berechnung der Zusatzrente erfolgt auf Basis von Entgeltpunkten
• Auszahlung erfolgt monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente

Die ZVK sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter eine zusätzliche finanzielle Absicherung erhalten – ein entscheidender Vorteil gegenüber rein gesetzlich Versicherten.

VBL – Versorgung für Bundes- und Landesbeschäftigte

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist das größte Zusatzversorgungswerk in Deutschland. Sie betreut über 5 Millionen Versicherte und bietet verschiedene Modelle der Zusatzversorgung an:
• VBLklassik (Pflichtversicherung): Umlagefinanzierte Zusatzrente
• VBLextra und VBLdynamik: Freiwillige kapitalgedeckte Vorsorgeangebote

Die VBL verfolgt das Ziel, Versorgungslücken zu schließen, die durch die gesetzliche Rentenversicherung entstehen. Dabei profitieren Beschäftigte sowohl von der Arbeitgeberbeteiligung als auch von tarifvertraglich gesicherten Leistungen.

KZVK – Für kirchliche und soziale Träger

Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) richtet sich an Beschäftigte kirchlicher und diakonischer Einrichtungen. Auch hier wird eine zusätzliche Rente im Ruhestand gezahlt, oft über einen Umlage- oder Mischfinanzierungsansatz.

Vorteile der KZVK:
• Lebenslange Zusatzrente
• Möglichkeit zur freiwilligen Höherversicherung
• Absicherung bei Erwerbsminderung oder Todesfall
• Einbindung in kirchliche Tarifverträge und Versorgungssysteme

Die KZVK ergänzt die gesetzliche Rente zielgerichtet – insbesondere in gemeinnützigen und sozialen Arbeitsbereichen, in denen Einkommen oft unter dem Durchschnitt liegen.

Warum private Vorsorge trotzdem sinnvoll bleibt

Auch wenn die Zusatzversorgungskassen einen großen Teil zur finanziellen Sicherheit im Alter beitragen, reichen sie – genau wie die gesetzliche Rente – häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard vollständig abzusichern. Hinzu kommen Versorgungslücken, wenn beispielsweise Erwerbszeiten unterbrochen wurden oder bei Teilzeit- und Familienphasen geringere Beiträge gezahlt wurden.

Private Altersvorsorge kann hier gezielt unterstützen – und ist oft sinnvoll und notwendig.

Wichtige Aspekte privater Vorsorge:
• Kapitalaufbau für flexible Nutzung im Ruhestand
• Individueller Hinterbliebenenschutz
• Absicherung gegen Erwerbsminderung
• Steuerliche Vorteile je nach Vorsorgemodell (z. B. Riester, Rürup, ETF-Sparpläne)

Eine Kombination aus gesetzlicher Rente, Zusatzversorgung und privater Vorsorge bietet langfristig die größte Stabilität und Flexibilität – besonders bei individuell unterschiedlichen Berufsbiografien.

Fazit: Zusatzversorgung ist sinnvoll, private Ergänzung oft nötig

ZVK, VBL und KZVK sind wichtige Bestandteile der Altersvorsorge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie sorgen für eine spürbare Aufstockung der gesetzlichen Rente und sind fest in den Tarifverträgen verankert.

Doch für eine ganzheitliche finanzielle Absicherung im Alter ist die Ergänzung durch private Vorsorge in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Nur so lässt sich der Lebensstandard im Alter langfristig sichern und individuell anpassen.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Rentenansprüche bei gesetzlicher Rente, Zusatzversorgung und privaten Verträgen. Eine unabhängige Renten- oder Finanzberatung kann helfen, Ihre Versorgungslücke realistisch zu bewerten und passende Strategien zu entwickeln.

bAV, Betriebsrente, Entgeltumwandlung: Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitgebende und Arbeitnehmer*innen. Auf unserem Blog zur betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Altersvorsorge für Mandanten, Mittelstand und bAV-Entscheider in der Region Hannover. Wir unterstützen Sie weiterführen auch in den Themen der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, Zusagearten der betrieblichen Altersvorsorge, Mitarbeiterbindung, Mitarbeitergewinnung über unseren Standort in Hannover digital.

Was passiert bei einem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst?

Ein häufiger Punkt, der bei der Planung der Altersvorsorge beachtet werden sollte: Was passiert mit den Anwartschaften bei ZVK, VBL oder KZVK, wenn Beschäftigte den öffentlichen Dienst verlassen – etwa in die freie Wirtschaft oder in die Selbstständigkeit wechseln?

Die gute Nachricht:
Ihre bis dahin erworbenen Ansprüche auf Zusatzversorgung bleiben erhalten. Man spricht hier von sogenannten “versorgungsrechtlichen Anwartschaften”.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:
• Anwartschaften werden “eingefroren”: Sie behalten Ihren Anspruch auf eine spätere Zusatzrente – abhängig von der Versicherungszeit und dem bis dahin gezahlten Entgelt.
• Keine neuen Beiträge: Wenn Sie nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig sind, werden keine neuen Beiträge zur ZVK, VBL oder KZVK gezahlt.
• Keine Rückzahlung: Die gezahlten Beiträge werden nicht ausgezahlt, auch nicht bei Selbstständigkeit. Es handelt sich um eine Rentenanwartschaft, nicht um ein Sparguthaben.
• Rentenanspruch bleibt bestehen: Zum Renteneintrittsalter wird die Zusatzrente entsprechend der bis zum Austritt aufgebauten Ansprüche berechnet und ausgezahlt.

Tipp: Falls Sie später wieder in den öffentlichen Dienst zurückkehren, wird die Zusatzversorgung in der Regel wieder aufgenommen und nahtlos fortgeführt. Auch eine freiwillige Weiterführung ist in manchen Fällen möglich – je nach Regelung des jeweiligen Versorgungswerks.

Unser Angebot für Sie:

Das sind wir: Als Experten für betriebliche Altersvorsorge unterstützen Norman Schlehr und sein Team Unternehmen des deutschen Mittelstands der Größenordnungen 100 – 750 Mitarbeiter*innen in der Planung und Realisierung eigener Betriebsrenten sowie der Vorsorge im Bereich der Geschäftsführungen. Dadurch erreicht unsere Mandantschaft eine spürbare und meistens kostenneutrale Stärkung ihrer Arbeitgebermarke und eine Steigerung des sozialen Unternehmensimages. Es verlängern sich die Stehzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen und Sie erreichen Vorteile in der zukünftigen Personalgewinnung. Direkte und indirekte Kostenvorteile bilden ebenfalls einen sehr positiven Effekt auf Ihr Unternehmen.

Sie möchten mehr über die betriebliche Altersvorsorge erfahren oder eine mögliche individuelle Installation der bAV in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen zur Verfügung. Treten Sie einfach mit uns digital oder persönlich in den Kontakt. -> Hier geht es zum Kontaktformular.

Sie möchten Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung weiter ausbauen und Ihre Mitarbeitenden*innen noch mehr begeistern? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Folgen Sie uns gerne auf den gängigen Social Media-Kanälen. Gerne stehen wir Ihnen für erste individuelle Fragen mit einem digitalen oder persönlichen Erstgespräch zur Seite.

Rechtlicher Hinweis: Unser Team informiert auf besser-bAV.de praxisnah über Änderungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen und bAV-Verantwortliche. Wir möchten Sie damit in Ihrer Unternehmensführung unterstützen. Bei diesen Publikationen handelt es sich um keine Kaufempfehlung oder Beratung. Eine individuelle und konzeptionelle Beratung Ihres Unternehmens ist durch keine Presseveröffentlichung zu ersetzen.

PS, denken Sie daran: Begeisterte Mitarbeitende verbleiben länger im Unternehmen und empfehlen Sie auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne im eigenen Umfeld. Dies spart Ihnen Kosten und verstärkt Ihr positives Unternehmensimage. Etwas besseres kann Ihnen nicht passieren.

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