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Änderungen 2024: Finanzen Willkommen Neujahr.

Der Jahreswechsel bringt nicht nur neue Vorsätze, sondern auch gesetzliche Änderungen und finanzielle Neuerungen mit sich. Auch von 2023 auf 2024 hat sich für Verbraucher und Arbeitgeber einiges getan – von Steuererleichterungen über steigende Freibeträge bis hin zu neuen Regeln beim Onlinebanking und Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Artikel geben wir einen kompakten Überblick über die wichtigsten finanziellen Änderungen für einen guten Start in das neue Jahr.

Ihr Team von besser-bAV, betriebliche Altersversorgung in Hannover

Änderungen 2024 Finanzen

Änderungen 2024: Finanzen

1. Höhere Freibeträge und Steuerentlastungen

Grundfreibetrag steigt

Zum 1. Januar 2024 wurde der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöht – von 10.908 Euro (2023) auf 11.604 Euro. Das bedeutet: Erst ab diesem Betrag müssen Einkommen überhaupt versteuert werden. Besonders Geringverdiener profitieren von dieser Entlastung.

Anpassung des Einkommensteuertarifs

Auch die sogenannten Tarifzonen wurden angepasst, um die kalte Progression abzumildern. Dadurch zahlen viele Arbeitnehmer bei gleichem Bruttogehalt weniger Steuern.

2. Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrags

Das Kindergeld bleibt zwar 2024 stabil bei 250 Euro pro Kind, aber der Kinderfreibetrag steigt weiter an: Von 6.024 Euro im Jahr 2023 auf 6.384 Euro im Jahr 2024. Familien profitieren so steuerlich stärker, insbesondere bei höheren Einkommen.

3. Anhebung beim Mindestlohn

Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2024 von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Für Minijobber bedeutet das: Die Verdienstgrenze wurde auf 538 Euro monatlich angepasst (zuvor 520 Euro).

4. Mini- und Midijobs: Weitere finanzielle Entlastung für Geringverdiener möglich

Falls der gesetzliche Mindestlohn – wie von der Mindestlohnkommission empfohlen – zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben wird, wirkt sich das auch auf die Verdienstgrenze für Minijobs aus. Diese würde voraussichtlich von derzeit 520 Euro auf 538 Euro pro Monat steigen.

Ein Midijob würde demnach ab einem monatlichen Einkommen von 538,01 Euro beginnen. Die obere Einkommensgrenze für Midijobs bliebe jedoch unverändert bei 2.000 Euro.

5. Erhöhung der maximalen Förderbeträge in der betrieblichen Vorsorge

Die Renten sind auch 2024 wieder gestiegen. Im Juli 2024 wurden die Renten in Ost und West vereinheitlicht – und gleichzeitig um 4,57 % angehoben. Damit gibt es erstmals in ganz Deutschland einen einheitlichen Rentenwert.

Außerdem ist die Versteuerung der Rente ein Thema: Ab 2023 wurden die Renten langsamer in die volle Besteuerung überführt, was auch 2024 zu einer etwas geringeren Steuerlast für Neurentner führt.

6. Betriebsrenten: Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge steigt in Bezugsphase

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem Jahr 2020 gilt jedoch ein Freibetrag, bis zu dem keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Dieser Freibetrag wird im kommenden Jahr angehoben: auf monatlich 176,75 Euro im Westen und 173,25 Euro im Osten Deutschlands (zuvor 169,75 bzw. 164,50 Euro). Pflichtversicherte Rentner müssen somit nur dann Beiträge zur Krankenversicherung auf ihre bAV-Leistungen zahlen, wenn diese den jeweiligen Freibetrag überschreiten.

Parallel dazu steigt auch die Freigrenze in der Pflegeversicherung auf 176,75 Euro pro Monat. Wird diese Grenze überschritten, ist allerdings die gesamte Leistung beitragspflichtig. Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte gelten diese Entlastungen nicht.

7. Basis-Rente: Änderungen bei der Steuer

Beiträge zur Basis-Rente können gemeinsam mit den Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab Januar 2024 steigt der maximal abzugsfähige Betrag auf 27.565 Euro – bei zusammen veranlagten Ehepaaren sogar auf 55.130 Euro. Während im Jahr 2022 bereits 94 Prozent der Beiträge steuerlich berücksichtigt wurden, ist seit 2023 im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung der volle Betrag (100 Prozent) absetzbar.

Der steuerpflichtige Anteil der Renten wurde laut Entwurf des Wachstumschancengesetzes rückwirkend für 2023 von 83 auf 82,5 Prozent gesenkt und wird ab 2024 wieder bei 83 Prozent liegen.

8. Eigenheimrenten-Förderung: „Wohn-Riester“ für energetische Baumaßnahmen

Ab dem 1. Januar 2024 kann die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) nicht mehr nur für den Aufbau von Eigenkapital, die Rückzahlung eines Darlehens oder für altersgerechte Umbauten verwendet werden. Sie darf nun auch für energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden – etwa für den Austausch der Heizungsanlage oder für Wärmedämmungen.

Voraussetzung ist, dass die geförderte Immobilie im Eigentum der förderberechtigten Person steht, selbst genutzt wird und sich innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet. Wichtig: Das Riester-Guthaben darf ausschließlich direkt für die energetischen Maßnahmen verwendet werden. Eine nachträgliche Tilgung von Krediten, die für solche Sanierungen aufgenommen wurden, ist nicht zulässig.

9. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt: Gesetzliche Krankenversicherung wird erneut teurer

Anpassungen in der Kranken- und Pflegeversicherung ab 2024

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steigt im Jahr 2024 von bisher 59.850 Euro auf ein jährliches Einkommen von 62.100 Euro. Wer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, muss künftig ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 69.300 Euro (statt bislang 66.600 Euro im Jahr 2023) vorweisen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV wird um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent angehoben. Infolge dieser Änderung erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte: Er beträgt künftig bis zu 421,76 Euro für die Krankenversicherung sowie 87,98 Euro für die Pflegeversicherung (in Sachsen: 62,10 Euro).

Verbesserungen bei Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Im ambulanten Bereich steigen sowohl das Pflegegeld als auch die Sachleistungsbeträge für ambulante Pflegedienste um jeweils 5 Prozent. In der stationären Pflege werden die Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen deutlich ausgeweitet:
– im 1. Jahr 15 % (bisher 5 %)
– nach über 12 Monaten 30 % (bisher 25 %)
– nach über 24 Monaten 50 % (bisher 40 %)
– nach über 36 Monaten 75 % (bisher 70 %)

Zudem haben pflegende Angehörige künftig Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Diese Leistung soll ihnen helfen, kurzfristig eine Pflegeorganisation für einen nahen Angehörigen in einer akuten Situation zu übernehmen.

10. Digitalisierung des Zahlungsverkehrs

SEPA-Instant Payments

2024 wird die Einführung von Echtzeitüberweisungen (SEPA-Instant Payments) für alle Banken verpflichtend. Für Verbraucher bedeutet das: Überweisungen kommen rund um die Uhr in Sekunden an – und dürfen nicht teurer als normale SEPA-Überweisungen sein.

bAV, Betriebsrente, Entgeltumwandlung: Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Arbeitgebende und Arbeitnehmer*innen. Auf unserem Blog zur betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Altersvorsorge für Mandanten, Mittelstand und bAV-Entscheider in der Region Hannover. Wir unterstützen Sie weiterführen auch in den Themen der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, Zusagearten der betrieblichen Altersvorsorge, Mitarbeiterbindung, Mitarbeitergewinnung über unseren Standort in Hannover digital.

Warum betriebliche Altersvorsorge?

Sozialversicherungspflichtige Angestellte profitieren Dank des deutschen Rentenversicherungssystems von der gesetzlichen Altersrente. Sicher ist aber, dass die gesetzliche Rente für viele Menschen im Alter nicht ausreichen wird, den aus dem Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard halten zu können. Daher ist eine zusätzliche private Vorsorge unausweichlich. Teil einer solchen Vorsorge-Strategie sollte für Angestellte die betriebliche Altersvorsorge sein. Wie diese funktioniert und welche Vorteile sie für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen bietet, erfahren Sie hier.

Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität durch betriebliche Altersvorsorge steigern

Eine betrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter*innen bietet Unternehmen Wettbewerbsvorteile in der Personalpolitik. Dabei geht es nicht nur um die Gewinnung von Fach- und Führungskräften, Unternehmen, die eine bAV anbieten, können ihre Mitarbeiter*innen auch länger halten. Das Vorhandensein einer betrieblichen Vorsorge für den Ruhestand, den Fall der Invalidität oder der Hinterbliebenen wird inzwischen auch in kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) von der Mehrzahl der Angestellten gewünscht.

Als Angestellte möchten Sie Ihr persönliches Vorsorge-Lösungsportfolio mit der betrieblichen Altersvorsorge erweitern? Unsere Checkliste steht Ihnen zum Download bereit. -> Hier geht es zum Download Ihrer Information als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Als Angestellte möchten Sie Ihr persönliches Vorsorge-Lösungsportfolio mit der betrieblichen Altersvorsorge erweitern? Unsere Checkliste steht Ihnen zum Download bereit. -> Hier geht es zum Download Ihrer Information als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Das sind wir: Als Experten für betriebliche Altersvorsorge unterstützen Norman Schlehr und sein Team Unternehmen des deutschen Mittelstands der Größenordnungen 100 – 750 Mitarbeiter*innen in der Planung und Realisierung eigener Betriebsrenten sowie der Vorsorge im Bereich der Geschäftsführungen. Dadurch erreicht unsere Mandantschaft eine spürbare und meistens kostenneutrale Stärkung ihrer Arbeitgebermarke und eine Steigerung des sozialen Unternehmensimages. Es verlängern sich die Stehzeiten Ihrer Mitarbeiter*innen und Sie erreichen Vorteile in der zukünftigen Personalgewinnung. Direkte und indirekte Kostenvorteile bilden ebenfalls einen sehr positiven Effekt auf Ihr Unternehmen.

Sie möchten mehr über die betriebliche Altersvorsorge erfahren oder eine mögliche individuelle Installation der bAV in Ihrem Unternehmen? Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Anliegen zur Verfügung. Treten Sie einfach mit uns digital oder persönlich in den Kontakt. -> Hier geht es zum Kontaktformular.

Sie möchten Ihr Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung weiter ausbauen und Ihre Mitarbeitenden*innen noch mehr begeistern? Dann sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite. Folgen Sie uns gerne auf den gängigen Social Media-Kanälen. Gerne stehen wir Ihnen für erste individuelle Fragen mit einem digitalen oder persönlichen Erstgespräch zur Seite.

Rechtlicher Hinweis: Unser Team informiert auf besser-bAV.de praxisnah über Änderungen innerhalb der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen und bAV-Verantwortliche. Wir möchten Sie damit in Ihrer Unternehmensführung unterstützen. Bei diesen Publikationen handelt es sich um keine Kaufempfehlung oder Beratung. Eine individuelle und konzeptionelle Beratung Ihres Unternehmens ist durch keine Presseveröffentlichung zu ersetzen.

PS, denken Sie daran: Begeisterte Mitarbeitende verbleiben länger im Unternehmen und empfehlen Sie auf der Suche nach weiteren qualifizierten Mitarbeiter*innen gerne im eigenen Umfeld. Dies spart Ihnen Kosten und verstärkt Ihr positives Unternehmensimage. Etwas besseres kann Ihnen nicht passieren.

Ihr besser Team von besser-bAV aus Hannover

Firmenberatung, Pressenanfragen, treten Sie in Kontakt mit dem Team von besser-bAV. Wir beraten persönlich im Raum Niedersachsen und und digital deutschlandweit.